Ausleihgebühren
Die Ausleihgebühr beträgt für ein Jahr 12,00 Euro für erwachsene Leser, beginnend ab Datum der Anmeldung. Ausleihen für Kinder und Schüler sind gebührenfrei, ab dem 16. Lebensjahr ist für die gebührenfreie Ausleihe die Vorlage des Schülerausweises erforderlich. Studenten erhalten, ebenfalls nach Vorlage des Studienausweises, eine Ermäßigung von 50% auf die Jahresausleihgebühr. Eine vorzeitige Beendigung des Benutzungsverhältnisses begründet keine Rückzahlungspflicht.
Wer die Jahresgebühr nicht entrichten möchte, zahlt für die Einzelausleihe 0,50 € pro Medium, für Filme auf DVD 1,00 €.
Kinder erhalten Erwachsenen-Medien nur unter Vorlage des gültigen Leser-Ausweises eines Erziehungsberechtigten.
Die Ausleihe von Filmen auf DVD ist für alle Nutzer der Bücherei gebührenpflichtig!
Die Gebühr pro Film beträgt 1,00 Euro für 14 Tage Ausleihzeit. Die Jahresgebühr beinhaltet nicht die Ausleihe von Filmen, gleichgültig, ob es sich um Filme für Kinder oder Erwachsene handelt.
Überziehungsgebühren
Bei Nichteinhaltung der Leihfristen entstehen Überziehungsgebühren in folgender Höhe: Nach Überschreiten der Leihfrist um eine Woche 0,50 Euro pro Medium/Woche. Sollte es notwendig werden, die Gebühren durch das Kämmereiamt der Gemeindeverwaltung einziehen zu lassen, entstehen weitere Bearbeitungsgebühren in Höhe von 5,00 Euro.
Ein Ersatz-Ausweis kostet 1,00 Euro.
Bei Beschädigung oder Verlust eines Mediums wird ein Ersatz in der Höhe des Anschaffungspreises erhoben.
Ausschluss von der Bücherei-Benutzung
Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung und gegen die Hausordnung verstoßen, können von der Benutzung der Bücherei zeitweise oder auf Dauer ausgeschlossen werden.
Diese Benutzungsordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft, gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 1.1. 2004 außer Kraft.
Leihfristen
Bücher werden für 4 Wochen ausgeliehen, alle anderen Medien dürfen Sie zwei Wochen behalten. Jedes Medium kann einmal verlängert werden, falls keine Vorbestellungen für andere Leser vorliegen.